Patente zum Laserschweißen von Kunststoffen II
Eines der wohl prägendsten Patente zum Laserschweißen von Kunststoffen ist ein von der Marquardt GmbH erstmals 1994 angemeldetes Schutzrecht EP 0 751 865. Es schützt das Schweißen zweier Werkstückteile im Durchstrahlverfahren, die im sichtbaren Lichtspektrum gleichfarbig wirken.
Technisch war die Idee und Umsetzung mit dem damals noch jungen Schweißverfahren ein Meilenstein. Für das Laserschweißen von Kunststoffen im Durchstrahlverfahren sind zwei Werkstückteile mit unterschiedlichen optischen Eigenschaften im Bereich der Wellenlänge des Bearbeitungslasers erforderlich. Dies führte bis zu dieser Erfindung dazu, dass sie auch im sichtbaren Wellenlängenspektrum zwangsläufig einen unterschiedlichen Farbeindruck aufwiesen. Ein häufig unerwünschter Effekt.
Mit der Erfindung war es vor allem erst einmal möglich, zwei für das menschliche Auge schwarz wirkende Werkstückteile miteinander zu verbinden. Das überwand in der innovationstreibenden Automobilindustrie Eintrittshürden und das Laserschweißen konnte sich dort in vielen Bereichen etablieren. Eine der ersten Anwendungen, die mit diesem neuen Verfahren hergestellt wurden, war ein Fahrzeugschlüssel für eine deutsche Luxusmarke. Heute hat das Patent seine Gültigkeit verloren, das Schweißen gleichfarbiger Kunststoffe mit dem Laser ist Stand der Technik und es wird in hunderten Anwendungen weltweit eingesetzt.